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   OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08   

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https://dejure.org/2009,77318
OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08 (https://dejure.org/2009,77318)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.03.2009 - 2 U 87/08 (https://dejure.org/2009,77318)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. März 2009 - 2 U 87/08 (https://dejure.org/2009,77318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverhältnis bei Ankauf von Schmuck und Juwelierwaren bei Fehlen des Schmuckverkaufes bei einem der Mitbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 63/79

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis - Mandat eines Anwalts zur Verfolgung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
    Das Wettbewerbsverhältnis wird in diesem Fall durch die konkrete Handlung begründet, so beispielsweise unter dem Aspekt der Behinderung, wenn ein Unternehmen für Kaffee als Geschenk mit dem Hinweis "Statt Blumen O.-Kaffee" wirbt (BT-Drs. a.a.O. S. 16; BGH GRUR 1990, 375 [juris Tz. 32] - Steuersparmodell ; Köhler a.a.O. 64 und 67; vgl. auch BGH GRUR 1981, 529 [juris Tz. 22] - Rechtsberatungsanschein ).

    Es genügt, dass die Behinderung des anderen Unternehmens sich aus der irrigen Annahme des Verkehrs von der Substituierbarkeit der angebotenen Güter ergeben kann (BGH GRUR 1981, 529 [juris Tz. 23] - Rechtsberatungsanschein ; Köhler a.a.O. 64).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
    Dabei ist maßgeblich, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (BGH GRUR 2005, 438 [II 2] - Epson-Tinte ; vgl. auch BGH GRUR 2007, 251, 253 [Tz. 24] - Regenwaldprojekt II ).

    Denn eine Werbung ist in ihrem Gesamteindruck zu beurteilen, sie darf nicht in isolierte Einzelbestandteile zerlegt werden (BGH GRUR 2005, 438 [juris Tz. 29 und 30] - Epson-Tinte ).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04

    Saugeinlagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
    Daneben ist dies ohnehin bei Irreführung zu vermuten (BGH GRUR 2008, 443 [Tz. 29] - Saugeinlagen ).
  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 120/85

    Gratis-Sehtest; Werbung mit üblicherweise gratis vorgenommenem Sehtest

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
    Eine Irreführung scheidet aus, wenn der Verkehr erkennt, dass es sich bei der betonten Eigenschaft um etwas Selbstverständliches handelt (BGH GRUR 1987, 916 [juris Tz. 19] - Gratis-Sehtest ; Bornkamm a.a.O. § 5, 2.115; Peifer a.a.O. § 5, 220; Piper a.a.O. § 5, 198).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von demjenigen, über den der BGH in seinem von der Klägerin nachgereichten Beschluss vom 23.10.2008 - I ZR 121/07 befunden hat.
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
    Jedenfalls in Fällen, in denen ein Tatbestandsmerkmal zwischen den Parteien umstritten ist, reicht es nicht aus, nur den - nicht hinreichend bestimmten - Gesetzestext in den Antrag aufzunehmen (BGH GRUR 2008, 532 [Tz. 16 und 32] - Umsatzsteuerhinweis ; 2007, 708 [Tz. 50] - Internet-Versteigerung II ).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
    b) Doch auch dann, wenn die Klagebegründung zur Auslegung dieses Klagantrages herangezogen (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 73 [Tz. 20] - Telefonieren für 0 Cent! ; 2008, 1002 [Tz. 17] - Schuhpark ) oder der zu weit gefasste Klageantrag, der nicht auf die Umstände abstellt, dahin verstanden wird, dass hilfsweise auf die konkreten Verletzungshandlungen abgestellt wird (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 802 [Tz. 28] - Testfotos III ), ist ein solcher Klagantrag unbegründet.
  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 3/88

    Steuersparmodell

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
    Das Wettbewerbsverhältnis wird in diesem Fall durch die konkrete Handlung begründet, so beispielsweise unter dem Aspekt der Behinderung, wenn ein Unternehmen für Kaffee als Geschenk mit dem Hinweis "Statt Blumen O.-Kaffee" wirbt (BT-Drs. a.a.O. S. 16; BGH GRUR 1990, 375 [juris Tz. 32] - Steuersparmodell ; Köhler a.a.O. 64 und 67; vgl. auch BGH GRUR 1981, 529 [juris Tz. 22] - Rechtsberatungsanschein ).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
    Jedenfalls in Fällen, in denen ein Tatbestandsmerkmal zwischen den Parteien umstritten ist, reicht es nicht aus, nur den - nicht hinreichend bestimmten - Gesetzestext in den Antrag aufzunehmen (BGH GRUR 2008, 532 [Tz. 16 und 32] - Umsatzsteuerhinweis ; 2007, 708 [Tz. 50] - Internet-Versteigerung II ).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 139/05

    Telefonieren für 0 Cent!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
    b) Doch auch dann, wenn die Klagebegründung zur Auslegung dieses Klagantrages herangezogen (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 73 [Tz. 20] - Telefonieren für 0 Cent! ; 2008, 1002 [Tz. 17] - Schuhpark ) oder der zu weit gefasste Klageantrag, der nicht auf die Umstände abstellt, dahin verstanden wird, dass hilfsweise auf die konkreten Verletzungshandlungen abgestellt wird (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 802 [Tz. 28] - Testfotos III ), ist ein solcher Klagantrag unbegründet.
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04

    Testfotos III

  • OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04

    Irreführender Kontoauszug

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

  • OLG München, 31.07.2008 - 29 U 3580/07

    Unlautere Werbung: Einseitige Hervorhebung der Möglichkeit eines besonders hohen

  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 127/95

    D-Netz-Handtelefon - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 26. März 2009 - 2 U 87/08) hat der Schuldnerin unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, im Zuge einer geschäftlichen Handlung wie folgt zu werben:.
  • OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

    Gegen die Schuldnerin wird wegen Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot/ Urteilstenor Ziff. 1. c) des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 25.06.2008 - 39 O 148/07 KfH, in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.03.2009 - 2 U 87/08, ein (weiteres) Ordnungsgeld in Höhe von 7.000,00 EUR verhängt.

    Der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 03.06.2011 wird, soweit der Vollstreckungsantrag der Gläubigerin vom 14.01.2011 zurückgewiesen wurde (Tenor II) aufgehoben und gegen die Schuldnerin wird wegen eines Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot aus dem Urteil des Landgerichts Stuttgart, AZ: 39 O 148/07 KfH vom 25.06.2008 in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.03.2009, AZ: 2 U 87/08 im Tenor Ziffer 1 lit. c) ("in den ersten 10 Jahren mit einem Gesamtumsatz von 129 Millionen DM") ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 7.000,00 verhängt.

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